Selbstverwaltung

Heilsam ist nur, wenn im Spiegel der Menschenseele sich bildet die ganze Gemeinschaft und in der Gemeinschaft lebet der Einzelseele Kraft.

Rudolf Steiner

Die Organisationsstruktur der Freien Waldorfschule Wahlwies

Alle Kollegiumskonferenzen finden wöchentlich am Donnerstag statt.

Die Schulführungskonferenz (SFK) verantwortet als siebenköpfiges Gremium den täglichen Schulbetrieb, die Personalführung, Rechtliches & Wirtschaftliches sowie die eigene Schulentwicklung. Der/die Geschäftsführer:in (GF) ist Brückenglied der SFK zum Vorstand, der dem Schulverein den wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmen gibt. Der Personalkreis (PK) ist eine Delegation der SFK.

Herzstück des Schulorganismus ist die Gesamtkonferenz (GK). In ihr treffen alle Kolleg:innen zusammen, um wöchentlich pädagogische Grundfragen zu vertiefen, aktuelle Themen und Probleme der Schule, einzelner Klassen oder Schüler:innen zu erörtern. Technische Fragen der Schulorganisation und zur Terminplanung werden ebenfalls behandelt. Verschiedene Gremien und Arbeitskreise (AK) entstehen aus der SFK oder der GK.

Die Stufenkonferenzen (UMK und OStK, Unter- und Mittelstufe, Oberstufe ab 9. Klasse) befassen sich mit altersspezifischen pädagogischen Fragen der jeweiligen Klassenstufen und organisieren den Schulalltag.

Der Vorstand besteht aus drei Eltern- und drei Kollegiumsvertreter:innen. Er leitet zusammen mit der SFK die Schule. Er trägt die Verantwortung in allen rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen. Die Vorstände werden im dreijährigen Turnus von der Mitgliederversammlung des Schulvereins gewählt. Der Vorstand ernennt eine/n Geschäftsführer:in für die administrativen Aufgaben der Schulverwaltung.

Der Vertrauenskreis (VK) besteht aus Vertreter:innen der Elternschaft und des Kollegiums und trifft sich bei Bedarf.

Die Eltern-Lehrer:innen-Konferenz (ELK) findet von September bis Juli an jedem zweiten Montag des Monats statt. Die Termine werden im Schulblatt  „Einblicke“ veröffentlicht. Die Delegierten (s. Klassendelegierte) der 1. bis 12. Klasse repräsentieren die Elternschaft und bilden mit 2 Lehrervertreter:innen die ELK. Sie werden zu den Sitzungen eingeladen und nehmen an allen Sitzungen teil. Die ELK ist auch für alle interessierten Eltern der Schule offen, bei manchen Themen sind auch die Schüler:innen vertreten. Wegen Themen und Terminen können Sie gerne ihre Elternvertreter:innen oder die/den Sitzungsleiter:in fragen. Die Aufgaben der ELK lauten:

    • In der ELK werden alle wesentlichen Informationen des Schulgeschehens zusammengeführt, um für alle daran interessierten Menschen die Möglichkeit einer fundierten Meinungsbildung und Kompetenz zu schaffen, sich aktiv an der Gestaltung der Schule zu beteiligen. Die ELK entscheidet zum Schuljahresbeginn, welche Themen über das Schuljahr hinweg behandelt werden sollen. Sie verschafft sich ein Bild der aktuellen Situation und entwickelt konstruktive Vorschläge zum Thema, die dem Kollegium zur weiteren Bearbeitung und Entscheidung vorgelegt werden.
    • Aus dem Kreis der Elterndelegierten wird für das laufende Schuljahr der/die Elternbeiratsvorsitzende und sein/ihr Stellvertreter:in gewählt. Zusammen mit weiteren Elternbeiräten bilden sie das Elternbeiratsteam, das die Konferenzen gemeinsam mit den Lehrkraftdelegierten vorbereitet und moderiert.
    • Sämtliche Organe und Arbeitsgruppen der Schule tragen hier auf eigenen Wunsch oder Bitte der ELK Berichte und Stellungnahmen zu Fragen des Schullebens vor.
  • Die Lehrervertreter:innen bringen Schwerpunktthemen aus den Konferenzen in die ELK. Dort wird in Form von Beratungen und Bildgestaltung der Beitrag der Eltern formuliert und von den Lehrervertreter:innen wieder zurück in die Konferenzen getragen. Umgekehrt werden Schwerpunktthemen der ELK in die Konferenzen und die Antworten wieder zurück in die ELK gebracht. Zur Erläuterung von speziellen Themen können andere Lehrkräfte eingeladen werden.

Für die Vorbereitung sind als Ansprechpartner/-in von Elternseite das ELK-Team Michael D`Agosto, von Lehrer:innenseite Lioba Hintz und Annette Gönner-Langendörfer  zuständig.