Verbindlicher Kodex der Freien Waldorfschule Wahlwies

Basis

Dieser Verhaltenskodex soll die Kollegen und Kolleginnen der Freien Waldorfschule Wahlwies dabei unterstützen, einerseits das in der Waldorfpädagogik so wichtige, gesunde und direkte Schüler-Lehrer-Verhältnis zu sichern und andererseits aber auch die Grenzen in der Nähe- und Distanzregulation im gleichen Verhältnis wahren zu können.

Dieses Papier ist öffentlich und wird Eltern über die ELK und Schülern über die SMV zugänglich gemacht. Zudem wird es auf unserer Website in der Rubrik -Schlichtungsstelle- veröffentlicht.

 Über Konsequenzen aus Verstößen gegen diesen Kodex entscheidet die Schulleitungskonferenz (gegebenenfalls unter Einbeziehung der betroffenen Personen); sind Mitglieder der Schulleitungs­konferenz betroffen, entscheidet der Vorstand des Schulvereins.

Kodex Kommunikation

  1. Gegenüber Schülern und Schülerinnen behalten wir im schulischen Umfeld stets die Rolle des Lehrers. Generell achten wir darauf, die Rolle des verantwortungsvollen Erwachsenen nicht zu verlassen und haben immer im Bewusstsein, dass wir es auch im privaten Bereich mit einem Schutzbefohlenen zu tun haben.
  2. Im Schüler/innen-Lehrer/innen-Verhältnis muss die Intention der verbalen und nonverbalen Kommunikation respektvoll und frei von Sexualisierung sein.
  3. Pädagogische Gespräche mit Schülern und Schülerinnen sollten idealerweise zu dritt geführt werden. Schüler haben dabei immer das Recht auf eine dritte Person.
  4. Gespräche über persönliche Details werden nicht zwischen Tür und Angel geführt.
  5. Das Kollegium empfiehlt sich, die Schüler/innen ab der 10. Klasse mit Sie (unter Beibehaltung des Vornamens) anzusprechen.

Kodex Beziehungen

  1. Eine Vermischung von Privatem und Beruflichem ist problematisch, wenn der Grund dafür nicht transparent und notwendig ist.
  2. Beziehungen müssen offenbar und beobachtbar sein.
  3. Wenn jemand von uns diese beiden Grundsätze nicht beachtet, dann muss das so schnell wie möglich mit allen Betroffenen besprochen werden. Keiner schaut weg!

Kodex Körperkontakt

Körperkontakt findet nur auf der Grundlage von pädagogisch-didaktischer Intention oder in Notfallsituationen statt. In der Mittel- und Oberstufe ist verstärkt darauf zu achten, Körperkontakt zu vermeiden.

Kodex Autorität

  1. Beurteilungen, Belohnungen, Bestrafungen, der Einsatz der Stimme sowie Zuwendung oder Abwendung sind Bestandteil der pädagogischen Arbeit mit den Schülerinnen und Schülern und per se nicht negativ. Der Einsatz solcher pädagogischen Instrumente muss dabei transparent und berechenbar bleiben (ggfls. sind dabei ergänzende Gespräche mit dem Kollegen/der Kollegin bzw. dem Schüler/der Schülerin zu führen).
  2. Wir machen uns den Einsatz von Autorität als Machtquelle (also Art und Stärke) stets bewusst und verhindern dadurch deren Missbrauch.

Kodex interkollegiales Vorbild

  1. Wir pflegen eine gesunde Diskussions- und Streitkultur ohne Aggressivität und ohne persönliche Angriffe; weder verbal noch durch Gesten ausgedrückt.
  2. Wir schreien uns nicht an; schon gar nicht vor Schülerinnen und Schülern.

 Kodex Beschwerde

  1.  Bei Beschwerden sprechen wir klar und respektvoll mit den Betroffenen und nicht über
  2. Unsere Beschwerdewege halten wir für alle Kolleginnen/Kollegen, Schüler/Schülerinnen und Eltern immer offen und bekannt:
    1. für Konflikte im Schulalltag ist das zunächst immer der/die Klassenlehrer/in bzw. -betreuer/in
    2. für interkollegiale Konflikte und im Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Verhältnis ist das die Personalpflege
    3. für komplexere Fälle und Vertrauliches ist das der paritätisch besetzte Vertrauenskreis*
    4. für Systemfehler und Rechtliches ist das die Schulleitungskonferenz
Im Gesamtkollegium in der Faschingsklausur 2018 erarbeitet; Moderatorin: Frau Prof. Dr. Mechthild Wolff (Hochschule Landshut)

Im Gesamtkollegium überarbeitet im Februar 2019/ SLK-Beschluss vom 11.04.2019

In der SLK mit Mehrheitsbeschlüssen überarbeitet am 11.02.2021/25.02.2021

Durch die Gesamtkonferenz am 17.06.2021 bestätigt und somit zur Veröffentlichung freigegeben.

*es muss noch entschieden werden, ob aus dem Vertrauenskreis die Rolle des Vertrauenslehrers (für Schüler) geformt wird