Pressemitteilung der Integrativen Waldorfschule Emmendingen, vom 16.06.2010


Die Integrative Waldorfschule Emmendingen (IWS) hat Untätigkeitsklage gegen das Land Baden-
Württemberg erhoben (s. Pressemitteilung vom 24.03.2010). Die Untätigkeitsklage richtete sich
dagegen, dass für die Wirtschaftsjahre 2008 und 2009 keine Zuschussbescheide ergangen sind.
Ferner wies die Schule darauf hin, dass die monatlichen Vorauszahlungen für das Jahr 2010 vom
Land deutlich zu gering angesetzt waren.

Mittlerweile hat sich gezeigt, dass die Klage gerechtfertigt und erfolgreich war: Der Schule
wurden für die Jahre 2008 bis 2010 Nachzahlungen in Höhe von ca. € 370.000.- zuerkannt.
Allerdings hält die Schule die Klage für das Abrechnungsjahr 2009 aufrecht, da ihr vom Land die
Zuschüsse für die Schüler mit Behinderung um ca. 10% gekürzt wurden.. Zur Begründung führt
das Land an, dass die Klassen in Sonderschulen für Geistigbehinderte kleiner als an Integrativen
Schulen sind und dass sich daher die Kosten auf weniger Schüler verteilen. Demzufolge seien die
Zuschüsse für Schüler mit Behinderung an integrativen Schulen entsprechend zu kürzen.

Das Land lässt dabei außer Acht, dass die Klassen an Integrativen Schulen kleiner als an
allgemeinen Schulen sind. Der Argumentation des Kultusministeriums folgend, müssten daher die
Zuschüsse für Schüler ohne Behinderung erhöht werden. Dies soll freilich nicht geschehen. 

An der Integrativen Waldorfschule Emmendingen werden Schüler mit Behinderung gemeinsam
mit Schülern ohne Behinderung zieldifferent unterrichtet. Die dauerhafte Genehmigung als
Integrative Waldorfschule musste die Schule auf dem Rechtsweg erzwingen. Das Urteil des
Verwaltungsgerichts Freiburg vom 26.03.2009 verweist auf das grundgesetzliche Recht zur
Gründung einer freien Schule. Durch die UN-Behindertenrechtskonvention und die darin
verankerten Rechte für Menschen mit Behinderung haben die Schüler das Recht auf inklusive
Bildung. 

Das Land Baden-Württemberg steht seit diesem Urteil in der Pflicht, gesetzgeberisch tätig zu
werden und die Rahmenbedingungen für integrative Schulen zu schaffen. So müssen das
Schulgesetz und das Privatschulgesetz an die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
angepasst werden. Dies ist bis heute nicht geschehen. Die Integrative Waldorfschule
Emmendingen ist enttäuscht darüber, dass die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen
Unterricht an freien Schulen nach wie vor über die Gerichte eingeklagt werden müssen und fordert
die Landesregierung auf, endlich Rechtssicherheit zu schaffen.

 

Verantwortlich für den Inhalt: Michael Löser, Geschäftsführung
Integrative Waldorfschule Emmendingen